Unsere AGB

ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN (UGB) AN DER

TONFABRIK

  • 1 UNTERRICHTSZEITEN UND UNTERRICHTSTERMINE
    • 1 Die Festsetzung und der Termin des Unterrichts erfolgt nach persönlicher Absprache mit der Tonfabrik und in schriftlicher Form des Unterrichtsvertrags.
    • 2 Der Unterricht findet einmal pro Woche (Ausnahmen bilden Ferien und Feiertage) zu dem unter 1.1 festgelegten Termin in den Räumlichkeiten der Tonfabrik (ausgenommen MFE) im Präsenzunterricht statt.
    • 3 In Fällen von höherer Gewalt wie z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, besonderen Fällen wie z.B. behördlich angeordneten Schließung durch kommunale-, landes- oder bundesgesetzlichen Regelungen, ein Lockdown, etc. infolge von Seuchen, Epidemie, Pandemien, Massenerkrankung, niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus, welche auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden können, wird der vereinbarte Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten der Tonfabrik nach vorheriger Ankündigung zu den geltenden Unterrichtsgebühren durch einen Online-Präsenzunterricht ersetzt. Die genauen Vorgehensweisen und Abläufe werden dann, auch kurzfristig, individuell mit den jeweiligen Lehrkräften abgesprochen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
    • 4 Aus pädagogischen und unterrichtstechnischen Gründen können Schüler/innen, nach Absprache mit den Eltern, in andere Gruppen oder Einzelunterricht eingeteilt werden.
  • 2 AUFNAHME
    • 1 Der Schüler/die Schülerin bewirbt sich schriftlich mit einem Aufnahmevertrag. Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
    • 2 Ein Recht auf Aufnahme, Erteilung des Unterrichts in einer bestimmten Unterrichtsstätte, eines bestimmten Dozenten oder einer bestimmten Unterrichtsform besteht nicht.
    • 3 Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung des beiliegenden Unterrichtsvertrags. Sie ist jederzeit möglich.
  • 3 ZAHLUNGSPFLICHT UND GEBÜHREN
    • 1 Die Unterrichtsgebühren sind wie folgt festgesetzt:
Einzelunterricht:

 

Gebühr/

Unterrichtsstunde

Monatsgebühr Jahresgebühr
Unterrichtsstunde zu 30min:pro Woche 25,00 Euro 75,00 Euro 900,00 Euro
Unterrichtsstunde zu 45min:pro Woche 36,00 Euro 108,00 Euro 1296,00 Euro
 

 

     
Gruppenunterricht (Gebühr pro Person):
Unterrichtsstunde zu 45min: 24,00 Euro 73,00 Euro 881,00 Euro
       
Musikalische Früherziehung (Gebühr pro Person):
Unterrichtsstunde zu 45min: 9,00 Euro 28,00 Euro 336,00 Euro
Bandcoaching (Gebühr pro Person):
Unterrichtsstunde zu 45min, extern: 8,00 Euro 24,00 Euro 288,00 Euro
Unterrichtsstunde zu 450min, intern: 6,00 Euro 19,00 Euro 228,00 Euro
Unterrichtskarten (nur Einzelunterricht): Gebühr pro Karte: Gebühr pro Unterrichtseinheit:  
Unterrichtsstunde zu 30min 10erkarte 300,00 Euro 30,00 Euro
Unterrichtsstunde zu 45min 10erkarte 432,00 Euro 43,20 Euro

Die Größe einer Gruppe beträgt zwei Schüler(innen) (ausgenommen musikalische Früherziehung und Bandcoaching).

  • 2 Die Gebühren sind Jahresgebühren und monatlich zu entrichten (Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten). Da es sich um Jahresgebühren auf der Basis von zwölf Monaten handelt, sind die Gebühren auch in den Ferien und für Feiertage zu entrichten. Der Schüler/die Schülerin zahlt nur die tatsächlichen gegebenen Unterrichtsstunden, die auf ein Jahr hochgerechnet sind (zur Berechnung wurden 36 Unterrichtswochen herangezogen).
  • 3 Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden (siehe auch 4 Unterrichtsausfall/Krankheit).
  • 4 Bei einer Teilnahme von 2 oder mehr Personen einer Familie (Eltern, Kinder oder Geschwister) am Unterricht wird ein Nachlass von 5% auf den Unterrichtsvertrag des jüngeren Familienmitglieds auf den jeweiligen Unterrichtsbeitrag gewährt.
  • 5 Nicht in den Unterrichtsgebühren enthalten ist das persönliche Unterrichtsmaterial des Schülers, wie Noten, Stöcke etc.
  • 6 Lizenz GEMA: Bei allen Kursen in Instrumental- oder Gesangsunterrichtsfächern werden zusätzlich zum Unterrichtshonorar EUR 1,26/Monat und Person abgebucht für die GEMA-Kopierlizenz für Schülerinnen und Schüler freier Musikschulen. Die Lizenzgebühren werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
  • 7 Die Gebühren werden rückwirkend zum jeweils 07. eines jeden Monats (bei Feiertagen oder Wochenende dann jeweils am darauffolgenden Werktag) per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers oder des gesetzlichen Vertreters abgebucht. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten. Bei Vertragsende verliert die Einzugsermächtigung automatisch ihre Gültigkeit. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Tonfabrik ist die DE12ZZZ00001181504. Die jeweilige Mandatsreferenznummer wird bei der ersten Abbuchung mitgeteilt.
  • 8 Bei durch Kontounterdeckung oder unberechtigten Widerspruch gegen die Abbuchung vertragsgemäßer Honorarbeiträge entstehenden- Rücklastschriften berechnet die Tonfabrik eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.
  • 9 Bei Nichtteilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro pro Monat fällig. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten.
  • 10 Eine jährliche Beitragserhöhung von maximal 5 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
  • 11 Die Unterrichtskarte ist eine Alternative zu einer vertraglichen Bindung und wird einmalig erworben. Diese Karte umfasst jeweils zehn Unterrichtseinheiten, welche ab einem mit der Lehrkraft abgesprochenen Starttermin innerhalb von 25 Unterrichtswochen zu nehmen sind. Die Zahlung der Unterrichtskarte erfolgt nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. Termin-Stornierungen sind nicht möglich. Eine bereits terminierte Unterrichtseinheit wird als erteilt gewertet und somit abgerechnet (siehe auch 3.3 und 4.2). Eine Unterrichtskarte ist nicht übertragbar und gilt nur für die auf der Unterrichtskarte eingetragene Person. Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe.
  • 4 UNTERRICHTSAUSFALL/KRANKHEIT
    • 1 In den Ferien der allgemeinbildenden Schulen (Ferienordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) und an gesetzlichen Feiertagen (Feiertagsordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) sowie an Rosenmontag und Karnevalsdienstag fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf die unter 3.1 angegebenen Unterrichtsgebühren hat (siehe auch 3.2).
    • 2 Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler/eine Schülerin versäumt besteht kein Ersatzanspruch oder bzw. Anspruch auf Gebührenminderung oder Erstattung (siehe auch 3.3).
    • 3 Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit des Dozenten/ der Dozentin aus, erfolgt eine telefonische oder mündliche Benachrichtigung. Stunden, die aufgrund des Fehlens von der Lehrkraft ausfallen, müssen nachgeholt oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt werden. Ist ein Nachholtermin seitens der Lehrkraft nicht möglich oder es steht keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung, wird die Unterrichtsgebühr um ein Viertel des Monatsbeitrages erstattet. Ausgenommen ist der Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Hier kann keine Erstattung erfolgen.
    • 4 Der/die Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu Erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Die Unterrichtsgebühren bleiben hiervon unberührt.
    • 5 Unterbrechung des Unterrichts
      • 5.1 Eine Unterbrechung des Unterrichts kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Ziffer 5) erfolgen.
      • 5.2 Eine Unterbrechung des Unterrichts bei langfristiger Krankheit (mind. sechs Wochen) des Schülers ist schriftlich mit voraussichtlicher Dauer der Krankheit mitzuteilen. Dem Schreiben ist ein ärztliches Attest beizulegen. In diesem Falle besteht seitens der Lehrkraft kein Anspruch auf Unterrichtsgebühren.
  • 5 DAUER UND KÜNDIGUNG
    • 1 Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    • 2 Falls nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der ersten Unterrichtsstunde. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn widerrufen werden.
    • 3 Der Unterrichtsvertrag kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
  • 6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
    • 1 Der/die Schüler/in erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videos auf der Homepage der TONFABRIK und der NEW GROOVE FACTORY, dem YouTube Channel der TONFABRIK und der NEW GROOVE FACTORY, bei Facebook und Instagram und in Informationsbroschüren, Zeitungsberichten und Elternbriefe veröffentlicht werden dürfen. Dabei werden im Internet die Namen oder sonstige Angaben zur Person nicht mit veröffentlicht, eine Zuordnung von Namen und Bild wird somit verhindert. Dieses Einverständnis gilt bis auf Widerruf.
    • 2 Für den Unterricht gelten ausschließlich die obenstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
    • 3 Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen enthalten vollständig alle das Unterrichtsverhältnis betreffende Vereinbarungen; zusätzliche mündliche Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Aufhebung der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
    • 4 Eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft über die Schüler besteht nur während des Unterrichtes.
    • 5 Haftpflicht-/Versicherungsschutz sowie die Aufsichtspflicht unserer Lehrpersonen über die Schüler/innen Tonfabrik besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit. Um alle Risiken vor und nach dem Unterricht zu vermeiden, bitten wir darum, minderjährige Schüler/innen pünktlich zum Unterricht zu bringen und wieder pünktlich abzuholen.
    • 6 Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.
    • 7 Sollte eine Bedingung der allgemeinen Unterrichtsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Ziel inhaltlich        am nächsten kommt.
  • 7 Datenschutzhinweise
    • 1 Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung: Musikschule Tonfabrik, c/o Timo Ickenroth, Warthestr. 17, 56410 Montabaur, Telefon: 0171/7477350, E-Mail: info@musikschule-tonfabrik.de
    • 2 Quelle und Art der Datennutzung: Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Telefonbücher, Internetverzeichnisse,etc.) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung unserer und ihrer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Vertragsdaten, Unterrichtsdaten, Bankdaten, Daten im EC-Zahlungsverkehr, etc.), Dokumentationsdaten (z. B. Anwesenheitslisten), Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung und auch keine Profilbildung.
    • 3 Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Musikpädagogischen Bereich (Musikunterricht) und insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder Vereinbarungen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung einer Musikschule erforderlichen Tätigkeiten. Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Unterrichtsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Dies gilt ebenfalls für kostenfreie Angebote, wie z.B. Probestunden. Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus  zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
    • 4 Empfänger der personenbezogenen Daten Innerhalb der Musikschule erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Banken, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting, sowie Musikschulverwaltungs-Dienstleistungen. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
    • 5 Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
    • 6 Datenübermittlung in Drittstaaten: Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.
    • 7 Ihre Datenschutz- und Beschwerderechte: Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
    • 8 Information über Ihr Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an: Musikschule Tonfabrik, c/o Timo Ickenroth, Warthestr. 17, 56410 Montabaur, Telefon: 0171/7477350, E-Mail: info@musikschule-tonfabrik.de