Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier findest du die meist gestelltesten Fragen. Sollte deine Frage hiermit nicht beantwortet sein, melde dich gerne an uns. Wir helfen die gerne weiter.
Ja und nein, Notenkopien sind über die GEMA-Kopierlizenz für Schülerinnen und Schüler freier Musikschulen enthalten, dafür werden bei allen Kursen in Instrumental- oder Gesangsunterrichtsfächern zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren EUR 1,03 pro Person monatlich abgebucht. Die Lizenzgebühren werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Weiteres persönliches Unterrichtsmaterial ist nicht in den Gebühren enthalten.
Ja, es gibt einen Familienrabatt von 5% auf das jüngere Familienmitglied, bzw. die jüngeren Familienmitglieder.
Nein, bei Fernbleiben vom Unterricht können keine Abzüge gemacht werden und es besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die auf die Monate umgerechnet werden (ausgenommen Unterrichtskarten), welche daher monatlich zu entrichten sind. Die Unterrichtsgebühren sind demzufolge auch in den Ferien und an Feiertagen zu zahlen.
Wir versuchen immer euren Wünschen gerecht zu werden, wir können jedoch aufgrund der begrenzten Kapazitäten unserer Dozentinnen und Dozenten nichts versprechen.
Schüler/innen bewerben sich schriftlich mit einem Aufnahmevertrag. Minderjährige Schüler/innen benötigen dazu die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Aufnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Unterrichtsvertrags und kann jederzeit erfolgen. Hier geht es direkt zur Anmeldung.
Unterrichtstermine werden persönlich und schriftlich mit der Tonfabrik und der Dozentin oder dem Dozenten vereinbart.
Die Unterrichtszeiten und die Häufigkeit des Unterrichts hängen vom gewählten Angebot ab und werden mit der Tonfabrik und der Dozentin oder dem Dozenten abgesprochen.
Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Tonfabrik in Höhr-Grenzhausen oder Ebernhahn statt.
Bei höherer Gewalt wird der Präsenzunterricht durch Online-Präsenzunterricht ersetzt.